Vereinszweck
VEREIN - Vereinszweck
§ 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit
1.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.
Zweck des Vereins ist;
a)
die Pflege und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
b)
die Pflege und die Förderung von Kunst und Kultur,
c)
die Pflege und die Förderung internationaler Gesinnung, der Demokratie und Toleranz auf allen Gebieten, der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und
d)
die Pflege und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, sozialer, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke.
3.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bildungsveranstaltungen, Vorträge, Seminare, Ausstellungen
und Aktionen sowie Bildungsreisen und Fahrten zu kulturellen Veranstaltungen und Museen, zur Pflege internationaler
Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigung. Dadurch soll vor allem die Bildung, die
künstlerischen Leistungen, die Integration und die Toleranz zwischen Menschen aller Altersgruppen und sozialen
Gruppen, behinderter Menschen und der Völkerverständigungsgedanke nahegebracht und gefördert werden.
Hier ein Auszug aus unserer Satzung.